Herbstferienreiseückkehrergesundheitsbestätigung


Hier finden Sie ein „Formular zur Gesundheitsbestätigung".
Laut eines Hinweisschreibens des Bildungsministeriums vom 15. September besteht die Verpflichtung zur Abgabe der Erklärung und ein Betretungsverbot des Schulgebäudes im anderen Fall.
Entsprechend muss Ihr Kind das Formular am 12. Oktober vollständig, richtig und wahrheitsgemäß ausgefüllt mit zur Schule bringen oder vorher an den Klassenlehrer schicken.

Wir organisieren die Abgabe des Formulars am Montag den 12. Oktober vor Schulbeginn am jeweiligen Schulhauseingang zum Schulhaus einer Doppeljahrgangsstufe.

Wer an diesem Tag später kommt, muss an ein Fenster im Verwaltungstrakt klopfen und das Formular vorweisen. Gleiches gilt für Schüler, die im Anschluss an die Ferien krank sind und ihre Gesundheitsbestätigung nicht am 12. Oktober abgeben konnten: Das Betreten der Schule ist untersagt, bevor die Gesundheitsbestätigung vorgezeigt wurde.
9er und 10er, die im Anschluss an die Ferien im Betriebspraktikum sind, werden gesondert benachrichtigt.

Wer keine Bestätigung abgeben kann, darf die Schule nicht betreten, wird nach Hause geschickt und soll dem Gesundheitsamt gemeldet werden. Schüler werden in so einem Fall in einer Notbetreuung von der restlichen Schulgemeinschaft separiert und beaufsichtigt, bis sie von den Eltern abgeholt werden.
Wird das Formular nicht oder nicht ordnungsgemäß vorgelegt, handelt es sich hierbei um eine Ordnungswidrigkeit die schulischerseits an das Ordnungsamt gemeldet werden soll.
Zu Ihrer Orientierung wird Ihnen die „Anlage 2 - Informationsblatt zum Datenschutz" per eMail zugesendet.

9er und 10er, die nach den Ferien ins Praktikum gehen, legen das Formular bitte dem Praktukumsbetrieb vor. 





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