Mitwirkung in der Schule


§ 15 der Rahmenschulordnung für die Schulen der Bernostiftung

Mitwirkung in der Schule

(1) Ziel der Mitwirkung in der Schule ist es, sachgerechte Entscheidungen zu finden, den Grundkonsens bei allen anstehenden Problemen zu erhalten und in der Schule eine Atmosphäre des gegenseitigen Vertrauens zu fördern und somit möglichst günstige Bedingungen für die Bildungs- und Erziehungsarbeit zu schaffen. Die Mitwirkungsgremien müssen bei ihrer Tätigkeit die pädagogische Verantwortung der Lehrer bei der Gestaltung der Bildungs- und Erziehungsarbeit beachten. (2) Die Konferenzen beraten und entscheiden nach Maßgabe dieser Rahmenschulordnung über alle wesentlichen Angelegenheiten des schulischen Lebens. In Zweifelsfällen entscheidet die Schulkonferenz, welche Konferenz für eine Angelegenheit zuständig ist. Die Konferenzen können beschließen, dass Ausschüsse gebildet und diesen Aufgaben übertragen werden. Jede Konferenz kann ihrem Vorsitzenden mit dessen Einverständnis bestimmte Aufgaben ihres Zuständigkeitsbereichs zur selbständigen Erledigung übertragen."

Im Klartext bedeutet das, dass wir uns als eine Schulgemeinschaft verstehen, in der Schüler, Lehrer und Eltern sich um ein gedeihliches Miteinander kümmern.

Jede Gruppe hat ihre Vorstellungen davon, was Schule leisten, wie Schule gemacht werden soll. Wir tauschen uns über diese Vorstellungen aus und kümmern uns darum, dass sie Realität werden können.





powered by webEdition CMS